Heizung tauschen 2026: Fördersätze, Pflichten und Geld vom Staat
Das Heizungsgesetz 2026: Wann ist ein Wechsel Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz, regelt seit dem 1. Januar 2024 die Vorgaben für Neuanlagen und den Austausch alter Heizungen. Die wichtigsten Pflichten 2026:
- **Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen** (65-Prozent-Regel), wenn sie neu installiert werden. Diese Pflicht gilt für Neubauten und bei Austausch in bestehenden Gebäuden innerhalb von Entwicklungsgebieten.
- **Defekte Heizungen müssen in der Regel innerhalb von 10 Jahren nachgerüstet werden**, wenn sie repariert werden und nicht vollständig erneuerbar betrieben werden.
- **Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht die letzten 30 Prozent der Übergangsregelung erfüllen**, müssen ausgetauscht werden.
- **Funktionsfähige alte Heizungen dürfen weiterlaufen.** Niemand muss eine funktionierende Heizung sofort austauschen.
Wichtig: Es gibt Übergangsregelungen und regionale Ausnahmen. Vor einer Investitionsentscheidung solltest du den genauen Status deines Gebäudes prüfen – etwa mit einem Energieberater, der die förderfähige Maßnahme begleitet.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Fördersätze
Die zentrale staatliche Förderung für den Heizungstausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), administriert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Bestandsgebäude und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Neubauten und Sanierungen.
Typische Fördersätze 2026:
- **Wärmepumpe in Bestandsgebäuden:** Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro) bis zu 50 Prozent.
- **Wärmepumpe in Effizienzhaus-Sanierung:** bis zu 35 Prozent Grundförderung plus Bonus, insgesamt bis zu 50 bis 70 Prozent.
- **Pellet-/Holzvergaserheizung:** 30 Prozent Grundförderung, mit Einkommensbonus bis 50 Prozent.
- **Solarthermie zur Heizungsunterstützung:** 30 Prozent Grundförderung.
- **Wohneigentümer-Einkommensbonus:** +10 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
- **Geschwindigkeitsbonus:** +20 Prozent, wenn die Maßnahme besonders schnell nach der Beratung umgesetzt wird (innerhalb von 12 Monaten).
Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind gedeckelt: typisch 30.000 Euro für eine Wärmepumpe (inkl. Einbau). Das bedeutet, die maximale Förderung pro Wohnung kann bei rund 9.000 bis 21.000 Euro liegen.
WASPI-Programm: Zusätzliche Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Mit der sogenannten WASPI (Wärmepumpen- und Solar-Prämie) fördert der Bund den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen in einkommensschwächeren Haushalten über das BAFA. Die WASPI wurde 2024 eingeführt und 2026 fortgeführt.
Bedingungen:
- **Einkommen unter 40.000 Euro** (zu versteuerndes Jahreseinkommen)
- **Einbau einer Wärmepumpe oder Pelletheizung** mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
- **Einzelgebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten**
Die WASPI zahlt einen festen Zuschuss von typisch 30 Prozent der Investitionskosten, der mit der regulären BEG-Förderung kombinierbar ist. In Kombination kann die Gesamtförderung bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten liegen.
Antragstellung erfolgt über das BAFA-Portal, in der Regel nach der Installation. Wichtig: Du musst die Förderung vor der Maßnahme beantragen und eine fachkundige Begleitung nachweisen können.
Heizungstypen im Vergleich: Was lohnt sich 2026?
Welche Heizung du wählen solltest, hängt von Gebäudeart, Dämmung, Verfügbarkeit und Förderfähigkeit ab:
- **Wärmepumpe (Luft-Wasser):** Der Standard für 2026. Förderung 30 bis 70 Prozent, geringe Betriebskosten (2 bis 4 Euro pro Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche bei gut gedämmten Gebäuden).
- **Wärmepumpe (Sole-Wasser):** Effizienter als Luft-Wasser, aber teurer in der Installation und erfordert Erdreich.
- **Pellet-/Holzvergaserheizung:** Erneuerbar, unabhängig von Strompreisen. Betriebskosten typisch 8 bis 12 Euro pro Quadratmeter pro Jahr. Förderung über BEG.
- **Solarthermie:** Meist ergänzend zur Heizungsunterstützung. Eine soleführende Solaranlage kann im Sommer den Warmwasserbedarf weitgehend decken.
- **Fernwärme:** Wenn verfügbar, eine der klimafreundlichsten Optionen. Keine BEG-Förderung, aber oft günstiger als Einzelheizungen und besonders in dicht besiedelten Städten relevant.
- **Gas-Brennwert:** Nur noch in Ausnahmefällen zulässig, bald nicht mehr förderfähig. Ein Wechsel lohnt sich langfristig meist nicht mehr.
- **Brennstoffzellen-Heizung:** Eine effiziente Technologie, die Strom und Wärme zugleich erzeugt. Teuer in der Anschaffung, aber mit hohen BEG-Förderungen und langfristig geringen Betriebskosten.
Die Entscheidung sollte immer gemeinsam mit einem Energieberater getroffen werden, der die individuellen Gegebenheiten prüft und die förderfähigen Optionen aufzeigt.
Kostenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus
Ein typisches Beispiel für ein gut gedämmtes Einfamilienhaus (120 Quadratmeter, Baujahr 2010):
- **Kosten Luft-Wasser-Wärmepumpe (inkl. Einbau):** 25.000 bis 35.000 Euro
- **Förderfähige Kosten:** typisch bis 30.000 Euro
- **BEG-Grundförderung (30 Prozent):** 9.000 Euro
- **Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent, falls zutreffend):** 6.000 Euro
- **Gesamtförderung:** 15.000 Euro
- **Netto-Investition für den Eigentümer:** 10.000 bis 20.000 Euro
Betriebskosten der Wärmepumpe (Stromverbrauch): bei einem gut gedämmten Gebäude typisch 800 bis 1.500 Euro pro Jahr. Eine alte Gasheizung kostet im Vergleich oft 1.800 bis 2.500 Euro pro Jahr. Über 15 Jahre Lebensdauer ergibt das eine deutliche Ersparnis.
Wichtig: Schlecht gedämmte Gebäude (Baujahr vor 1995) sollten vor der Wärmepumpen-Installation gedämmt werden. Sonst steigt der Stromverbrauch und die Wärmepumpe arbeitet ineffizient.
Häufige Fehler beim Heizungstausch
Wer sich für den Heizungstausch entscheidet, sollte diese Fehler vermeiden:
- **Förderung vorab nicht beantragt:** Die Förderung muss VOR der Maßnahme beantragt werden. Wer vorher bestellt, bekommt oft kein Geld.
- **Keine Energieberatung genutzt:** Eine fachkundige Beratung ist für viele Förderungen Pflicht und lohnt sich auch unabhängig davon.
- **Gebäude vor Tausch nicht gedämmt:** Eine Wärmepumpe in einem ungedämmten Gebäude arbeitet ineffizient und treibt die Stromrechnung hoch.
- **Falsche Heizung gewählt:** Eine Pelletheizung macht nur Sinn, wenn du Platz für den Lagertank hast und akzeptierst, dass du Brennstoff einkaufst.
- **Falsche Dimensionierung:** Eine zu große Wärmepumpe schaltet häufig an und aus (Takten), was ineffizient ist und die Lebensdauer verkürzt. Eine zu kleine heizt im Winter nicht ausreichend.
Ein Energieberater hilft, diese Fehler zu vermeiden und die richtige Entscheidung zu treffen. Viele Verbraucherzentralen bieten die Erstberatung kostengünstig an.
Schritt-für-Schritt: So holst du die Förderung
Der Weg zur Förderung erfolgt in mehreren Schritten:
1. **Energieberatung buchen:** Bei einem zertifizierten Energieberater (consumerportal.de oder Verbraucherzentrale). Die Beratung selbst ist förderfähig.
2. **Förderantrag bei BAFA oder KfW stellen:** VOR der Beauftragung des Handwerkers. Der Antrag sichert dir den Anspruch.
3. **Angebote einholen:** Mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben vergleichen.
4. **Sanierung durchführen:** Maßnahme nach den Vorgaben der Förderung umsetzen.
5. **Nachweise einreichen:** Rechnungen, Zertifikate, energetischer Nachweis beim BAFA einreichen.
6. **Auszahlung abwarten:** Die Förderung wird nach Prüfung ausgezahlt, typisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen.
Wichtig: Bewahre alle Rechnungen und Zertifikate auf. Ohne vollständige Nachweise gibt es kein Geld.
**Besonderheit bei Mehrfamilienhäusern:** Wenn du in einer Wohnung zur Miete wohnst, obliegt die Heizungsentscheidung dem Vermieter. Du kannst den Tausch anregen, etwa wenn die Anlage älter als 30 Jahre ist oder wiederholt ausfällt. Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft über zentrale Heizungen, während einzelne Wohnungseigentümer für dezentrale Lösungen (etwa eine Wärmepumpe pro Wohnung) selbst verantwortlich sind. Hier lohnt sich die frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung, um Förderschancen und Kostenverteilung zu klären.
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Muss ich meine alte Heizung 2026 sofort austauschen?
Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Die Austauschpflicht greift nur bei defekten Heizungen, Neuanlagen und sehr alten Anlagen über 30 Jahren. Prüfe deinen Einzelfall mit einem Energieberater.
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Die BEG-Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus kann die Gesamtförderung bis zu 70 Prozent erreichen. Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind gedeckelt.
Muss ich die Förderung vorab beantragen?
Ja. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer vorher bestellt oder bezahlt, verliert häufig den Förderanspruch. Stelle den Antrag parallel zur Energieberatung.
Lohnt sich eine Wärmepumpe ohne Förderung?
Auch ohne Förderung kann sich eine Wärmepumpe über ihre Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren rechnen, insbesondere bei gut gedämmten Gebäuden und steigenden Gaspreisen. Mit Förderung ist die Amortisation deutlich schneller erreicht.
Was ist die WASPI-Prämie?
Die WASPI ist eine zusätzliche staatliche Prämie für einkommensschwache Haushalte (Einkommen unter 40.000 Euro), die auf Wärmepumpen oder Pelletheizungen wechseln. Sie kann mit der regulären BEG-Förderung kombiniert werden und die Gesamtförderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen.